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Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben

Alle Menschen mit Behinderung haben ein Anrecht auf Teilhabe am Arbeitsleben. Für diejenigen Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, gewährleistet ein flächendeckendes Netz von Werkstätten für behinderte Menschen in Bayern diese Teilhabe.

Derzeit gibt es in Bayern rund 37.000 Plätze in Werkstätten für behinderte Menschen.

Grundsätzliches Ziel

Aufgabe der Werkstatt für behinderte Menschen ist es, den dort beschäftigten Menschen mit Behinderung

  • eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Entgelt aus dem Arbeitsergebnis der Werkstatt sowie
  • die Entwicklung, Erhöhung, Erhaltung oder Wiedergewinnung ihrer Leistungs- und Erwerbsfähigkeit und die Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit zu ermöglichen und
  • den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen zu fördern.

Zum Angebot an Berufsbildungs- und Beschäftigungsplätzen der Werkstatt gehören ausdrücklich auch ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die Werkstatt für behinderte Menschen gliedert sich in Eingangsverfahren, Berufsbildungs- und Arbeitsbereich. Das Eingangsverfahren dient der Feststellung von Eignung, möglichen Beschäftigungsbereichen, geeigneten Fördermaßnahmen und zur Vorbereitung auf den Berufsbildungsbereich und die Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt.

Die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen bringt den Beschäftigten eine angemessene Ausbildung und Beschäftigung.

Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen

Die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen im Sinne des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese veröffentlicht jährlich eine Übersicht anerkannter Werkstätten für Beschäftigte mit Behinderung in Deutschland. Das Verzeichnis finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (Suchbegriff: Anerkannte Werkstätten).

Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen

Nach § 219 SGB IX steht die Werkstatt allen Menschen mit Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung werden  erbringen können.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel über das Reha-Team der zuständigen Agentur für Arbeit.
Über die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen befindet der Fachausschuss der Werkstatt im Benehmen mit dem jeweiligen Kostenträger. Das ist – soweit im Einzelfall kein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist – im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich die Bundesagentur für Arbeit, im Arbeitsbereich der Träger der Sozialhilfe. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website der Arbeitsagentur.

Gemeinsamer Leistungskatalog

Die Werkstätten für behinderte Menschen in Bayern bieten vielfältige Dienstleistungen für Unternehmen und ein reichhaltiges Warenangebot für Endverbraucherinnen und Endverbraucher. In einem gemeinsamen Leistungskatalog finden Interessierte das komplette Angebot. Den Leistungskatalog finden Sie auf der Website der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen e. V.

„Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt“ (BÜWA)

Das Bayerische Sozialministerium, der Bayerische Bezirketag, alle sieben bayerischen Bezirke, die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit (RD Bayern), das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten (LAG WfbM Bayern e.V.) und der Integrationsfachdienste (LAG IFD Bayern e.V.) haben im Jahr 2014 eine Kooperationsvereinbarung über die Maßnahme „Begleiteter Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ (BÜWA) geschlossen. Mit dieser Maßnahme wird der Übertritt von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. „BÜWA“ wird seit 1. Dezember 2019 als dauerhaftes, bayernweites Angebot fortgeführt. Nähere Informationen sind beim ZBFS, den Bezirken sowie der RD Bayern erhältlich.

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