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Erziehungs- und Jugendberatung vor Ort

Rund 180 multidisziplinär ausgestattete Erziehungs- und Jugendberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) stehen Kindern, Jugendlichen und Eltern in Bayern zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung. Sie beraten bei interfamiliären Problemen, Trennung, Scheidung, Umgang, Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie zunehmend zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und zu psychischen familiären Belastungen. Im Hinblick auf die gestiegene Anzahl von Familien mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund können sie auch einen wichtigen Beitrag zur gelingenden Integration und insbesondere zur Wertevermittlung (z. B. gewaltfreie Erziehung) leisten.

Erziehungs- und Jugendberatung in Bayern

Logo: Erziehungsberatung in Bayern

Erziehungs- und Jugendberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme.

Erziehungsberatungsstellen in Bayern

Rund 180 Erziehungs- und Jugendberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) in Bayern leisten wertvolle Hilfestellungen. Hier finden Sie eine Anlaufstelle ganz in Ihrer Nähe.

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Zu welchen Themen gibt es Hilfestellung?

Erziehungs- und Jugendberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, z. B. bei

  • körperlichen Auffälligkeiten
    z. B. Regulationsstörungen (Schreibabyberatung), Schlafstörungen, Essstörungen, körperliche Behinderungen
  • Entwicklungsverzögerung
    z. B. Verzögerungen der motorischen Entwicklung oder im Bereich der Wahrnehmung
  • emotionalen Problemen des Kindes oder Jugendlichen
    z. B. Formen von Ängsten, Situationsvermeidungen, Traurigkeit, Selbstwertunsicherheit, Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
  • Auffälligkeiten im Sozialverhalten
    z. B. aggressives Verhalten, Gehemmtheit, Isolation, Stehlen, Lügen, Geschwisterrivalität, Suchtprobleme, Drogenmissbrauch
  • Sprachschwierigkeiten
    z. B. Stottern, Sprachverweigerung, übermäßiges Reden
  • Schwierigkeiten mit Leistungsanforderungen
    z. B. Konzentrationsstörungen, Gedächtnisstörungen, Teilleistungsschwäche, Prüfungsangst
  • Trennung/Scheidung und Verlust
    z. B. (vorübergehende) Trennung der Eltern, Scheidung, Tod eines Elternteils oder eines Geschwisters
  • schwierigen Familiensituationen
    z. B. psychische familiäre Belastungen, Konflikte zwischen den Eltern (bis hin zur häuslichen Gewalt), Alkoholprobleme, Medikamenten- oder Drogenmissbrauch eines Elternteils, Arbeitslosigkeit, Multiproblemsituationen
  • akuten Problemen (Krisen- und Notfallberatung)
    z. B. bei körperlicher, sexualisierter oder seelischer Gewalt
  • Problemen im Sexualverhalten/beim Aufbau von Partnerschaftsbeziehungen
    z. B. Probleme bei der Übernahme der eigenen Geschlechterrolle, Schwierigkeiten im Verhältnis zum anderen Geschlecht
  • Fragen zum Umgang mit digitalen Medien
    z. B. Nutzung von Internet-, PC- und Konsolenspielen, sozialen Netzwerken, virtuellen Realitäten
  • sonstigen Problemen
    z. B. interkulturelle Konflikte

Die Hilfe orientiert sich an der Lebenssituation und den konkreten Stärken und Schwächen der Kinder, Jugendlichen und Eltern. Durch das Angebot der Erziehungs- und Jugendberatungsstellen kommen die verfassungsmäßige Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung sowie die gesetzlich geforderte Beteiligung der jungen Menschen an der Ausgestaltung der Hilfe zum Ausdruck.

Multidisziplinäre Beratung

Die Erziehungs- und Jugendberatung erfolgt durch ein multidisziplinäres Team, das mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut ist. Im Regelfall handelt es sich um Diplompsychologinnen/Diplompsychologen und Diplomsozialpädagoginnen/Diplomsozialpädagogen (FH) bzw. entsprechender Qualifikation mit Abschluss Bachelor oder Master, aber auch Diplompädagoginnen/Diplompädagogen und in Ergänzung insbesondere Heilpädagoginnen/Heilpädagogen und Logopädinnen/Logopäden, konsiliarisch Ärztinnen/Ärzte und Anwältinnen/Anwälte.

Erziehungs- und Jugendberatung wird sowohl von Trägern der freien als auch der öffentlichen Jugendhilfe angeboten. Ein Kostenbeitrag wird nicht erhoben.

Förderung des Freistaats Bayern

Erziehungs- und Jugendberatungsstellen (EB) sind ein wichtiger Faktor für die psychosoziale Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt deshalb die Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen des EB-Förderprogramms bei der Sicherstellung nachhaltiger Strukturen. Rund 70.000 Familien erhalten jährlich Unterstützung durch eine der bayerischen Erziehungs- und Jugendberatungsstellen.

Mit dem Förderprogramm hat die Bayerische Staatsregierung maßgeblich dazu beigetragen, dass in ganz Bayern tragfähige und verlässliche Strukturen bestehen, die Familien in Belastungssituationen gezielte und qualifizierte Unterstützung anbieten. Auch diese gilt es weiterzuentwickeln. Entscheidend ist hierbei, frühzeitig Unterstützungsbedarfe zu erkennen und rechtzeitig geeignete Hilfen anzubieten. Für die Wirksamkeit dieser Angebote ist es von zentraler Bedeutung, dass sie ohne Formalitäten in Anspruch genommen werden können. Rat- und hilfesuchenden Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern wird es so leicht wie möglich gemacht, Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Am 23. März 2021 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die Kommunen bei der weiteren Stärkung der EB-Strukturen zu unterstützen. Damit soll neben der erforderlichen Stärkung der Beratungsstrukturen vor allem die möglichst niedrigschwellige Erreichbarkeit durch aufsuchende Hilfen an Orten, an denen sich Kinder und ihre Familien aufhalten, weiter verbessert und möglichst ganzheitliche Hilfen sichergestellt werden. Zur Stärkung des Angebots konnten bis 2022 zusätzlich 60 weitere geförderte Stellen in den Erziehungs- und Jugendberatungsstellen umgesetzt werden.

Am 11. April 2021 wurde der Startschuss für die Öffentlichkeitskampagne der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung Bayern (LAG Erziehungsberatung Bayern) gegeben, die das Bayerische Familienministerium mit rund 60.00 Euro unterstützt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.da-fuer-eltern.de und www.da-fuer-jugendliche.de.

bke-Online-Beratung

Die Chancen des Informationszeitalters zur Beratung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern werden umfassend genutzt. Deshalb unterstützt das Bayerische Familienministerium auch die Online-Beratung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung. Die bundesweit angelegte Beratung der bke bietet einen zeitgemäßen, unmittelbaren, erprobten und niederschwelligen Zugang für Eltern, Kinder und Jugendliche.

Viele Jugendliche und Eltern, die sonst den (Erst-)Kontakt zur Erziehungsberatung scheuen würden, wählen die Online-Beratung bewusst als Alternative zur Face-to-Face-Beratung, weil sie die virtuelle, als anonyme Form der Kommunikation bevorzugen. Beratung via Internet bietet mehr zeitliche Flexibilität und spricht damit insbesondere berufstätige Eltern an. Der schnelle und unkomplizierte Zugang bietet Unterstützung für Fragen, zu denen die Betroffenen (noch) keine Beratung vor Ort nutzen möchten, oder weil sie der umgehenden Unterstützung in akuten Krisen bedürfen.

Seit dem 1. Januar 2005 wird das gemeinsame Länderprojekt „Virtuelle Beratungsstelle – Erziehungsberatung im Internet“ im Regelbetrieb durchgeführt. Während für die Organisation und technische Abwicklung die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung verantwortlich ist, werden die erforderlichen Beratungskapazitäten durch die Träger der beteiligten EErziehungs- und Jugendberatungsstellen eingebracht.