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Gewaltschutz und Gewaltprävention

Gewalt hat viele Gesichter

Bayern gehört zu den Bundesländern, in denen Menschen am sichersten leben können. Trotzdem begegnet uns Gewalt immer wieder: in den Medien, im beruflichen und im privaten Umfeld. Gewalt hat viele Gesichte. Es gibt sichtbare und „unsichtbare“, handgreifliche und verbale, und zum Beispiel auch die digitale Gewalt.

Wir müssen auch und gerade dort hinschauen, wo Gewalt weniger sichtbar ist oder neue Formen von Gewalt entstehen. Und zwar möglichst vorbeugend, bevor Gewalt überhaupt entsteht. Genauso wichtig wie diese Gewaltprävention sind auch der Schutz und die Hilfe für Opfer von Gewalt.

Zur Frauenpolitik gehört auch Gewaltschutz.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt betrifft in manchen ihrer Ausformungen nicht gleichermaßen beide Geschlechter, sondern spezifisch Frauen. Daher gehört zu einer umfassenden Frauenpolitik auch der Schutz von Frauen vor häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt, vor Zwangsverheiratung, vor Zwangsprostitution und vor weiblicher Genitalverstümmelung.

Gewalt an Männern

Auch Männer sind von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Seit 2019 wird das Beratungs-, Präventions- und Schutzangebot für diesen Personenkreis und ihre Kinder in Bayern auf- und ausgebaut.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

In Bayern gibt es ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt. Das Konzept wird kontinuierlich und bedarfsgerecht weiterentwickelt. Die Maßnahmen und Angebote reichen von Frühen Hilfen über die Schaffung von Handlungssicherheit durch Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit bis zum konsequenten Vollzug des staatlichen Wächteramts.

 

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Der Bayerische 3-Stufen-Plan – „Bayern gegen Gewalt“

Das Konzept „Bayern gegen Gewalt“ definiert Ziele und Maßnahmen zum Gewaltschutz und zur umfassenden Gewaltprävention – von der Aufklärung und Sensibilisierung über zielgruppenspezifische Beratungs- und Hilfeangebote bis zur Hilfe für Betroffene und der Arbeit mit Täterinnen und Tätern, um weitere Gewalttaten zu verhindern. Dafür werden vorhandene, bewährte Strukturen noch stärker vernetzt und bedarfsgerecht ergänzt.

Umgesetzt wird das Ganze stufenweise. Stufe 1 und 2 widmen sich dem Hilfesystem für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Stufe 1 wurde 2018 abgeschlossen, Stufe 2 läuft seit 2019. Stufe 3 befasst sich, ebenfalls seit 2019, mit langfristigen und breit angelegten Maßnahmen für weitere Personengruppen und Gewaltformen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Bayern gegen Gewalt".