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Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung

Heilpädagogischen Tagesstätten (HPT) sind Einrichtungen nach § 45 a SGB VIII und erfordern eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die von der zuständigen Bezirksregierung erteilt wird.

In den über 220 HPTs stehen mehr als 17.400 Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zur Verfügung (Stand Januar 2022).  Das Angebot beginnt im Vorschulbereich und reicht bis zum Abschluss der Schulpflicht und wird eng mit der schulischen Förderung abgestimmt.

HPTs sind konzeptionell eigenständige und inklusiv orientierte Tageseinrichtungen. Sie garantieren die Grundrechte und die Rechte, die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, ethnischer Zugehörigkeit, Entwicklungsstand und Einsichtsfähigkeit der Betreuten. Die Achtung der Würde der Betreuten ist ebenso zu gewährleisten, wie ihr Recht auf Bildung sowie die Förderung der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

HPTs erfüllen hohe fachliche Standards,  die in den staatlichen Richtlinien für Heilpädagogische Tagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung vorgegeben sind.

Übergreifendes Ziel aller HPTs ist es, den Kindern und Jugendlichen die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen sowie sie zu einer möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu befähigen. Gemeinsam mit dem Schulbesuch sichern sie eine ganztägige Förderung und Betreuung.

Schwerpunkte der HPT Angebote sind die individuelle heilpädagogische und therapeutische Förderung, etwa in den Bereichen der Kommunikation, der Mobilität oder der Freizeitgestaltung. HPTs unterstützen, ergänzen und entlasten die Familienerziehung. Vielfach bieten HPTs auch in den Schulferien alters- und entwicklungsgemäße Angebote an.

Dem Ziel der Inklusion folgend können sowohl Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die einen Anspruch auf Leistungen nach SGB IX oder nach SGB VIII haben.  Zahlreiche Außengruppen von Heilpädagogischen Tagesstätten werden an Regelschulen oder Kindertageseinrichtungen betrieben.

 

In Heilpädagogischen Tagesstätten erhalten Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine optimale Förderung.

Umfassende individuelle Förderung

Heilpädagogische Tagesstätten setzen vor allem die Erkenntnisse der Heilpädagogik um und streben eine umfassende Förderung der Kinder und Jugendlichen an. Für jedes Kind wird ein individueller Förder- und Entwicklungsplan erstellt, der spezifische Hilfen für die Entwicklung einer ausgeglichenen Persönlichkeit, die Befähigung zu einer selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung und zur Befähigung einer umfassenden Teilhabe am Leben der Gemeinschaft enthält.

Einzel- und Gruppenbetreuung

Die Kinder und Jugendlichen werden sowohl in Gruppen von sechs bis zwölf Plätzen als auch einzeln von zumeist heilpädagogisch ausgebildeten Fachkräften gefördert und betreut. Die meist heterogen besetzten und altersgemischten Gruppen dienen den Kindern und Jugendlichen als soziales Lernfeld. Sie vermitteln emotionale Zugehörigkeit und bieten geeignete Orte, um selbstständige, eigenverantwortliche und sozial orientierte Handlungsweisen zu erlernen.

In der Einzelförderung werden vor allem therapeutische Fachdienste wie Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Musiktherapie oder Spieltherapie angeboten, um die individuellen Förderziele zu erreichen.

Da eine Heilpädagogische Tagesstätte auch eine die Familien ergänzende und entlastende Einrichtung ist, sind die Sorgeberechtigten bei allen wesentlichen Entscheidungen zu beteiligen und einzubinden.

Betreuungszeiten und -personal

Heilpädagogische Tagesstätten haben in der Regel an Schultagen und an Nachmittagen geöffnet. Viele Tagesstätten bieten auch Ferienbetreuungen an. Die Personalbemessung der Einrichtung richtet sich nach der Zusammensetzung der Gruppen und dem individuellen Hilfebedarf des Einzelnen. Pro Gruppe stehen mindestens anderthalb Stellen zur Verfügung.