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Mit dem Schulabschluss in der Hand ein anderes Land erkunden.

Irgendwie, irgendwo, irgendwann

Von heute auf morgen oder von langer Hand geplant: Mit dem Vertrag der ausländischen Firma in der Tasche und dem Recht auf „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ im Gepäck ist der Auslandsaufenthalt praktisch kein Problem mehr. Außerdem erlaubt die „Niederlassungsfreiheit“ jedem Europäer, sich als Selbstständiger dort beruflich niederzulassen, wo er möchte. Hierbei gilt: Die Anforderungen, die man in Ihrem neuen Zuhause an Sie stellt, dürfen nicht höher sein als die, die Einheimische schon immer erfüllen müssen.

Europa – eine riesige Jobbörse. Nach der mittleren Reife zog es Eva in die Ferne; raus aus dem Elternhaus und einmal ein anderes Land erkunden war ihr Ziel. Ob Fremdsprachenkenntnisse, Neugier auf eine andere Kultur, Tapetenwechsel oder einfach schon immer mal nach Paris: Es gibt viele gute Gründe, sich wie Eva für einen Job(-wechsel) in das europäische Ausland zu entscheiden. Auch den Lebenslauf wertet eine solche Auslandserfahrung auf.

Auf Arbeitsuche im EU-Ausland

Deutsche Arbeitnehmer haben gute Chancen: Handwerker etwa werden in Dänemark händeringend gesucht. Oft ist es auch der gute Ruf deutscher Ausbildungen, der u. a. deutschen Architekten meilenweit vorauseilt. Es kann sich also lohnen, mal über den Tellerrand lokaler Stellenanzeigen zu schauen: Bei unseren europäischen Nachbarn wartet bestimmt die eine oder andere interessante Aufgabe auf Sie. Im gesamten EU-Ausland, der Schweiz und den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) können Sie dabei finanzielle Durststrecken während der Jobsuche überbrücken: Bis zu drei Monate lang erhalten Sie von der deutschen Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Arbeitslosengeld.

Als Azubi in Amsterdam

Die ersten Gehversuche bei der Ausbildung können Sie durchaus ins Ausland führen. Immerhin bis zu einem Viertel dieser Zeit lässt sich auch in Deutschland auf die Ausbildungsdauer anrechnen. Eine finanzielle Unterstützung über das Programm „Erasmus+“ kann Ihren Geldbeutel schonen.

Das EU-Bildungsprogramm

EU-Förderprogramme können Sie in Ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützen, den Rahmen hierfür bildet das Programm „Lebenslanges Lernen“.

Unter diesem Dach findet sich auch „Erasmus+“, ein Programm, das auch für Eva und alle, die es für die berufliche Aus- und Weiterbildung ins Ausland zieht, eine passende Lösung bietet. Über ihren Ausbilder (möglich ist auch der Berufsschullehrer) hat Eva ihren Antrag für das Hotelpraktikum in Paris eingereicht, bei dem sie wichtige Erfahrungen, Fachkompetenz und Fremdsprachenkenntnisse sammeln kann. Das Programm „Erasmus+“ ermöglicht somit z. B. interessante Praktika für die berufliche Erstausbildung.

Heimvorteil

Über das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) lassen sich weitere Informationen und Beratungsangebote zum Programm „Erasmus+“ finden. Hier kommen Sie direkt:

Anerkennung der Berufsqualifikation

Das Prinzip ist ziemlich einfach: Wenn Sie sich für Ihren Beruf qualifiziert haben, können Sie diesen grundsätzlich auch in jedem anderen Mitgliedstaat ausüben.

Eine Besonderheit stellen hier die „reglementierten Berufe“ dar. Das meint konkret, dass der Zugang zum Beruf oder seine Ausübung von bestimmten Diplomen, Titeln oder sonstigen Befähigungen abhängig ist. Dabei kommt es darauf an, ob der Beruf in dem Land, in das Sie gehen wollen, reglementiert ist. Wenn das so ist, benötigen Sie eine formale Anerkennung. Für bestimmte Berufe wird diese automatisch erteilt, z. B. bei Ärzten und Ärztinnen, Tierärzten und Tierärztinnen, Krankenschwestern oder bei Hebammen und Apothekern und Apothekerinnen.

Für bestimmte Berufe in Handwerk, Handel und Industrie ist die automatische Anerkennung unter bestimmten Voraussetzungen auf der Grundlage der Berufserfahrung vorgesehen. Für alle anderen reglementierten Berufe werden die Ausbildungen zwar grundsätzlich anerkannt, allerdings können bei wesentlichen Unterschieden ein Lehrgang oder eine Prüfung verlangt werden. Aber keine Angst: Überall in der EU gibt es Ansprechpartner/-innen, die hier weiterhelfen.

Damit Sie es künftig leichter haben

Die EU kümmert sich um einen „Europäischen Qualifikationsrahmen“ (EQR), den Rahmenpläne der EU-Mitgliedstaaten ergänzen. So soll eine „gemeinsame Sprache“ gefunden werden, um die europäischen Abschlüsse und Qualifikationen zu vergleichen. Ein „Prüfsiegel“ und eine formelle Anerkennung ist der EQR allerdings nicht.

Im Ausland bewerben – aber wie?

Was Chefs in den verschiedenen europäischen Ländern gerne lesen, unterscheidet sich nicht großartig. Eine Bewerbung besteht zumindest aus Anschreiben und Lebenslauf. In Form und Länge der Bewerbungsunterlagen zeigen sich erste regionale Unterschiede. So sind mancherorts anstelle umfangreicher Zeugnisse oft Empfehlungsschreiben („Letter of Recommendation“) gefragt. Leichter wird es mit dem „Europass“ – der spart Zeit und erhöht Ihre Erfolgsaussichten.

Bewerbung à la „Europass“

Der „Europass“ ist eine gute Möglichkeit, sich ins rechte Licht zu rücken. Mit unterschiedlichen Bausteinen (Europass Lebenslauf, Sprachenpass, Mobilität, Diplomzusatz, Zeugniserläuterung) weist er Ihre individuellen Stärken sowie Ihre In- und Auslandserfahrungen auf einen Blick aus. Eine Visite auf der Internetseite von Europass lohnt sich sicher.

Hier kommen Sie direkt zur Website von Europass.