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Viele Möglichkeiten

Alternative Wohn- und Betreuungsformen werden mit steigender Anzahl älter werdender Bürgerinnen und Bürger für die Einzelnen immer wichtiger. Die vielfältigen Wahlmöglichkeiten vom Wohnen mit Service (Betreutes Wohnen), Quartierskonzepten, generationenübergreifendem Wohnen, Seniorenhausgemeinschaften, Seniorenwohngemeinschaften über ambulant betreute Wohngemeinschaften bis hin zu teil- und vollstationären Einrichtungen ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern die für sie passende Wohn- und Versorgungsform zu finden.

Eine Information über verschiedene Wohnformen im Alter bietet die Broschüre „Zu Hause daheim - Beispiele für ein selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ und der vom Sozialministerium geförderte Film „Pflege im Alter – innovative Modelle“, veröffentlicht über den Medienladen e. V., Nürnberg, der bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ ausgeliehen werden kann.

Förderungen

Das Sozialministerium fördert auch den Auf- und Ausbau alternativer ambulanter Wohn- und Betreuungsformen. Auf der Website des Sozialministeriums finden Sie weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen.

Im Bestellportal des Sozialministeriums kann der Flyer „Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter“ heruntergeladen werden.

Generationenübergreifendes Wohnen

Generationenübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten, sind Wohnformen, in denen Mieterinnen und Mieter unterschiedlichen Alters und Familienstands in einem Haus zusammenleben. Häufig finden sich die jüngeren und älteren Menschen bereits in der Planungsphase zusammen. Weitere Kriterien sind das Vorhandensein von Gemeinschaftsräumen sowie die Bereitschaft, sich gegenseitig zu unterstützen. Diese Unterstützung und Hilfe kann im Bedarfsfall durch externe Dienstleister ergänzt werden.

Seniorenhausgemeinschaften

Seniorenhausgemeinschaften sind Wohnformen, in denen ältere aktive Menschen, jeder in einer eigenen abgeschlossenen Wohnung, selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus, mit einem Gemeinschaftsraum, leben. Das Gemeinschaftsleben der Mieterinnen und Mieter wirkt Isolation entgegen. Die Mieterinnen und Mieter unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig, sodass sie nach Möglichkeit bis an ihr Lebensende in der Hausgemeinschaft wohnen bleiben können. In der Regel nehmen sie auch gemeinsam Dienstleistungen in Anspruch.

Gemeinsames Wohnen erleichtert älteren Menschen den Alltag und sorgt für Lebensfreude.

Seniorenwohngemeinschaften

Seniorenwohngemeinschaften sind Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus leben und neben einem eigenen Zimmer einige Räume (z. B. Küche, Wohnzimmer oder Bad) gemeinschaftlich nutzen. Die Mieterinnen und Mieter organisieren ihr Gemeinschaftsleben selbst, unterstützen sich gegenseitig und nehmen darüber hinaus bei Bedarf Unterstützungsleistungen in Anspruch.

Betreutes Wohnen

Das „Betreute Wohnen“ ist eine private Wohnform für ältere Menschen, für die das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – PfleWoqG (ehemals Heimgesetz) nicht gilt. In der Regel handelt es sich um barrierefreie Wohnungen, die angemietet oder gekauft werden können und deren Miet-/Kaufvertrag zur Abnahme allgemeiner Betreuungsleistungen, wie Notrufdienste, die Vermittlung von Dienst- und Pflegeleistungen oder Informationen und Beratungsleistungen (Grundleistungen) von bestimmten Anbietern, verpflichtet.

Die Dienst- und Pflegeleistungen selbst müssen frei wählbar sein. Die Wohnungen entsprechen in Ausstattung, Lage und Schnitt den Bedürfnissen älterer Menschen. Bei Bedarf können entsprechende Wahl- bzw. Service-Leistungen (z. B. Pflegeleistungen, Betreuungsleistungen) zusätzlich abgerufen werden. In Miet-, Pflege- und/oder Betreuungsverträgen sind die jeweiligen Leistungsansprüche geregelt.

Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung im Betreuten Wohnen in Bayern stehen die Vorgaben von DIN CERTCO (DIN 77800) des TÜV Rheinland oder der Bayerischen Stiftung für Qualität im Betreuten Wohnen e. V. (BSQBW) zur Verfügung.

Beratung

Beratung zum Betreuten Wohnen erhalten Sie bei der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWogG) dienen dem Zweck, pflegebedürftige Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen.

Hier finden Sie den passenden Gesetzestext aus dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz sowie detaillierte Informationen zu Ambulant betreuten Wohngemeinschaften.

Weitere Wohn- und Betreuungsformen

Bei teil- und vollstationären Einrichtungen handelt es sich z. B. um Tagespflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und stationäre Altenpflegeeinrichtungen.

Weiterführende Informationen

Hier finden Sie Details und Praxisbeispiele zu weiteren Wohn- und Betreuungsformen: