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Behindertengleichstellungsgesetz Bayern
Gesetz seit 2003 in Kraft
Bayern hat als eines der ersten Länder ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung erlassen. Am 25.06.2003 beschloss der Bayerische Landtag das Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG –) einstimmig. Es trat am 01.08.2003 in Kraft und wurde zwischenzeitlich novelliert. Es gilt mit den dazugehörigen Verordnungen seit dem 31.07.2008 unbefristet.
Ein Meilenstein bayerischer Behindertenpolitik
Das BayBGG ist ein Meilenstein bayerischer Behindertenpolitik und ein weiterer Schritt von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Oberste Leitlinien des Gesetzes, das zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung mit sich brachte, sind die Würde von Menschen mit Behinderung und die Stärkung ihrer Fähigkeit, ihr Leben selbst zu gestalten und es selbst zu bestimmen.
Schwerpunkte des Gesetzes
Das BayBGG lehnt sich eng an die Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes an, das am 01.05.2002 in Kraft getreten ist, und ergänzt es in vielen wichtigen Lebensbereichen. Schwerpunkte des Gesetzes sind insbesondere die Verbesserung der Barrierefreiheit und Mobilität von Menschen mit Behinderung, die Erleichterung der Kommunikation u. a. durch Anerkennung der deutschen Gebärdensprache, die gesetzliche Verankerung der Bayerischen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sowie die Einrichtung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene. Außerdem erhielten anerkannte Verbände unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht, etwa bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot oder gegen Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik
Die Behindertenpolitik hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Mit Fug und Recht kann von einem Paradigmenwechsel gesprochen werden: von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Gesellschaft. Dieser Paradigmenwechsel spiegelt sich auch im BayBGG wider.
Barrierefreiheit
Entscheidend für die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am täglichen Leben ist die Verbesserung der Mobilität. Eine barrierefreie Umwelt ermöglicht nicht nur Menschen mit Behinderung ein Leben in Teilhabe, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere bringt Barrierefreiheit älteren Menschen und jungen Müttern oder Vätern mit kleinen Kindern ebenso wie den zeitweise durch Unfall oder Krankheit in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkten Menschen sehr oft eine deutliche Erleichterung im Alltag.
Zur Verbesserung der Kommunikation von gehörlosen Menschen wurde die deutsche Gebärdensprache im Umgang mit den bayerischen Behörden anerkannt. Außerdem haben Menschen mit Behinderung nunmehr einen Anspruch auf Kostenerstattung bei Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschenden im Verwaltungsverfahren oder in bestimmten Fällen bei der Kommunikation mit der Schule. Bei Landtagswahlen wird blinden Menschen die Möglichkeit eröffnet, mittels einer Stimmzettelschablone abzustimmen. Internetauftritte der öffentlichen Hand werden seitdem barrierefrei gestaltet.
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit erhalten Sie auf der Website Bayern barrierefrei.
Kommunale Behindertenbeauftragte
Alle Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden wurden verpflichtet, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung zu bestellen. Dadurch soll nicht nur eine verstärkte Einbindung der Betroffenen erreicht, sondern auch eine Instanz zur Wahrnehmung behindertenspezifischer Interessen vor Ort geschaffen werden. Ergänzt wurden diese Regelungen durch ein Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung durch die Träger öffentlicher Gewalt in Bayern.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie vertiefende Informationen und Gesetzestexte zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
- Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz
- Bayerische Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen
- Die Bayerische Kommunikationshilfenverordnung
- Die Prüfungsordnung für Gebärdensprachdozenten
- Die Bayerische Verordnung für barrierefreie Informationstechnik