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Es gibt verschiedene Anforderungen, die an die Fachkräfte in Jugendämtern, Einrichtungen und Kindertagesstätten gestellt werden.

Aufgaben in der Kinder-  und Jugendhilfe, Aufgaben des Jugendamts

Ganz allgemein gilt: Kinder- und Jugendhilfe ist kein Job, der Menschen kaltlässt. Sondern ein anspruchsvoller Beruf, der berührt – und vieles bewegen kann. Die Fachkräfte-Teams in der Kinder- und Jugendhilfe:

  • sind Ansprechpartner für die ganze Familie, von der Geburt der Kinder bis zur Berufsausbildung.
  • beraten Eltern, Kinder und Jugendliche.
  • helfen Familien durch schwierige Situationen und betreuen und begleiten Familien bei Bedarf auch langfristig.
  • entwickeln für jede Familie und jedes Problem die geeigneten individuellen Hilfen. Dabei arbeiten sie eng mit Fachleuten aus sozialen, pädagogischen und therapeutischen Berufen zusammen.
  • stellen für Kinder und Jugendliche, die der Unterbringung und Versorgung in einer (teil-)stationären Einrichtung bedürfen, das nötige Maß an Erziehung und Betreuung außerhalb der Familie sicher.
  • sind fähige, engagierte Praktikerinnen und Praktiker mit fundiertem Wissen und Können.
  • sie betreuen, erziehen und bilden Kinder in Kindertageseinrichtungen.

Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen von Eltern, Kindern und Jugendlichen ist das örtliche Jugendamt. Das Jugendamt hilft, berät, schützt und fördert, plant, organisiert und finanziert vor Ort die zahlreichen Angebote für junge Menschen und ihre Familien. Diese Angebote werden entweder von freien Trägern der Jugendhilfe (z. B. Caritas, Diakonie, AWO, Der Paritätische Bayern, Rotes Kreuz) oder von den Jugendämtern (Kommunen) selbst vorgehalten.

Wer kann sich an das Jugendamt wenden? Eltern mit Fragen zur Kindertagesbetreuung und zur Erziehung oder bei familiären Problemen. Kinder und Jugendliche, die in der Familie oder in der Schule nicht klarkommen und Hilfe suchen. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben und sich um deren Wohl sorgen.

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt (BLJA) ist eine zentrale Fachbehörde der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern. Die Aufgaben des Landesjugendamts sind in erster Linie die Beratung der Jugendämter und die Entwicklung von Empfehlungen für den Vollzug der Jugendhilfeaufgaben.

Eine Übersicht der Jugendämter ist im BayernPortal abrufbar.

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Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe

Die Aufgaben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) werden von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen. Die kreisfreien Städte und Landkreise führen die Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII im eigenen Wirkungskreis aus.

Für die Jugendhilfe gilt das sog. Fachkräftegebot. In der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten daher z.B.

  • Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
  • Erzieherinnen und Erzieher,

aber auch:

  • Psychologinnen und Psychologen, Arbeitserzieherinnen und Arbeitserzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen und viele weitere Fachkräfte.

Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen arbeiten insbesondere überall dort, wo Menschen soziale Schwierigkeiten haben und Unterstützung brauchen. Sie erkennen die Ursachen und entwickeln passgenaue Lösungswege. In der Kinder- und Jugendhilfe haben sie vor allem die Aufgabe, junge Menschen und ihre Familien zu stärken und möglichen Risikofaktoren für das Kindeswohl durch passgenaue Unterstützungsangebote entgegenzuwirken.

Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen

Im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und dessen Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG) werden keine expliziten Berufe genannt, die für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen geeignet erscheinen. Stattdessen sind in § 16 AVBayKiBiG die Qualifikationsvoraussetzungen für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen geregelt. Pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen sind pädagogische Fachkräfte und pädagogische Ergänzungskräfte.

Als pädagogische Fachkraft (§ 16 Abs. 2 AVBayKiBiG) gilt eine Person mit einer umfassenden fachtheoretischen und fachpraktischen sozialpädagogischen Ausbildung, die durch einen in- oder ausländischen Abschluss mindestens auf dem Niveau einer Fachakademie nachgewiesen wird.

Als pädagogische Ergänzungskräfte (§ 16 Abs. 4 AVBayKiBiG) sind Personen mit einer mindestens zweijährigen, überwiegend pädagogisch ausgerichteten, abgeschlossenen Ausbildung einzusetzen.

Darüber hinaus muss das pädagogische Personal über die zur Erfüllung der Bildungs- und Erziehungsziele erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen (siehe hierzu auch § 16 Abs. 1 Satz 2 und 3 AVBayKiBiG). Die Details enthält das AMS 05 – 2013 vom 28.03.2013 und das AMS 03 – 2014 vom 16.04.2014.

Die Erfüllung dieser Voraussetzungen prüfen die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, also in der Regel die Jugendämter, im Rahmen des Betriebserlaubnisverfahrens.

Einzelfallentscheidungen bzw. Genehmigungen für den Einsatz

Im Wege des § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG kann die zuständige Aufsichtsbehörde von den Qualifikationsanforderungen abweichen, wenn die Vermittlung der Bildungs- und Erziehungsziele in gleicher Weise sichergestellt ist. Die Entscheidung, ob diese Ausnahmeregelung möglich ist, trifft die die Betriebserlaubnis erteilende Behörde, in der Regel das zuständige Jugendamt, im eigenen Wirkungskreis. Bei diesen Entscheidungen handelt es sich ausnahmslos um Einzelfallentscheidungen, bei denen die spezifischen Verhältnisse der Einrichtung sowie der Person, für die die Ausnahmeregelung getroffen werden soll, zu berücksichtigen sind. Die Einzelfallentscheidungen gelten nur für eine bestimmte Einrichtung und sind bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes erneut einzuholen.

Allgemeine Informationen zur Qualifikation des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen finden Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales – Bayerisches Landesjugendamt.

Kita-Berufeliste

Mit dem Portal „Kita-Berufeliste“ steht Ihnen ein professionelles Datenbanksystem zur Verfügung, das Ihnen die Suche und die Einordnung in- und ausländischer pädagogischer Qualifikationen für die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen erleichtert. Die Genehmigungen gelten nur für Bayern.

Hier geht es zu dem Portal Kita-Berufeliste.