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Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Seit 1. November 2020 gibt es die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.

Information

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zur derzeitigen Finanzsituation auf der Website zbfs.bayern.de.

Antrag auf Förderung

Auf der Seite zbfs.bayern.de finden Sie den Förderantrag. Dieser ist beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

Zuwendungsempfänger sind Ehepaare und Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Zuwendungen können gewährt werden, sofern

  • das Paar seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern hat,
  • die Zuwendungsempfänger die sonstigen Voraussetzungen des § 27a SGB V in der jeweils geltenden Fassung erfüllen und
  • die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung in Bayern oder einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) erfolgt.

Der Freistaat Bayern und der Bund fördern die Paare in gleicher Höhe. Maßgeblich sind die Richtlinie des Freistaats Bayern zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen (Kinderwunsch-Richtlinie) vom 08.10.2020, StMAS-Az. IV1/6541.01-1/630 sowie die Richtlinie des Bundes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion vom 29.03.2012, zuletzt geändert am 23.12.2015.

Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen Behandlungszyklus noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind.

Noch Fragen?

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Förderung von Kinderwunschbehandlungen finden Sie in den FAQs auf familienland.bayern.de.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den Förderantrag sowie ein Rechenbeispiel finden Sie auf den Seiten des Zentrums Bayern Familie und Soziales.

Kontakt

Ihre Ansprechpersonen bei Fragen zum Förderverfahren finden Sie auf zbfs.bayern.de.

Weitere Informationen

Informationen zur Kinderwunschbehandlung erhalten Sie außerdem auf dem Informationsportal des Bundesfamilienministeriums. Dort finden Sie auch den Fördercheck, der Ihnen aufzeigt, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Förderung einer Kinderwunschbehandlung erfüllen.

Informationen rund um die Schwangerschaft finden Sie unter schwanger-in-bayern.de

Beratung und kompetente Hilfe beim unerfüllten Kinderwunsch finden Sie bei den staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in Bayern: Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe

Eine Auswahl von Kinderwunschzentren finden Sie unter anderem im Deutschen IVF-Register.